Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der MABATEC Baumaschinenhandel GmbH
(Stand: 01.04.2026)
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Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Lieferungen und sonstigen Leistungen (Verkauf, Vermietung, Service, Beratung) der MABATEC Baumaschinenhandel GmbH, FN 459965w, mit Sitz in Unterlibitsch 22, 9143 St. Michael ob Bleiburg (nachfolgend "MABATEC").
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Individuelle schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden gehen diesen AGB vor. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Formerfordernisse unberührt.
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Verbraucher im Sinne dieser AGB sind Personen, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG). Unternehmer sind Personen, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 Abs. 1 Z 1 KSchG).
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch MABATEC ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte zwischen MABATEC und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
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Diese AGB gliedern sich in einen allgemeinen Teil (Punkte I. bis IV. und IX. bis XII.) sowie in besondere Bestimmungen für den Verkauf (Punkt V.), die Vermietung (Punkt VI.), Service- und Reparaturleistungen (Punkt VII.) und Beratungsleistungen (Punkt VIII.).
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Vertragsabschluss und Kostenvoranschläge
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Angebote von MABATEC sind freibleibend und unverbindlich.
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Bestellungen oder Aufträge des Kunden gelten als verbindliches Anbot zum Vertragsabschluss. MABATEC ist berechtigt, dieses Anbot innerhalb von 14 Tagen ab Einlangen anzunehmen. Die Annahme kann durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung (z.B. per E‑Mail) oder durch tatsächliche Ausführung (z.B. Lieferung, Beginn der Dienstleistung) erfolgen.
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Für Kostenvoranschläge gilt:
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Gegenüber Unternehmern: Kostenvoranschläge gegenüber Unternehmern sind unverbindlich und entgeltlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Mangels abweichender Vereinbarung ist MABATEC berechtigt, die für die Erstellung des Kostenvoranschlags erforderlichen Arbeiten und Aufwendungen gesondert nach Zeitaufwand zu verrechnen, auch wenn es in der Folge nicht zum Abschluss eines Vertrages kommt.
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Gegenüber Verbrauchern ist ein Kostenvoranschlag verbindlich, es sei denn, das Gegenteil wurde ausdrücklich erklärt. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag ist MABATEC berechtigt, eine Überschreitung von bis zu 10 % der veranschlagten Kosten ohne gesonderte Verständigung vorzunehmen. Übersteigt die Überschreitung diesen Rahmen, wird MABATEC den Verbraucher unverzüglich informieren. Der Verbraucher kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten; er hat jedoch die bis dahin gesetzten, zweckentsprechenden und vereinbarungsgemäßen Leistungen angemessen zu vergüten.
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Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Fern- und Auswärtsgeschäften (FAGG)
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Schließt ein Verbraucher einen Vertrag mit MABATEC im Fernabsatz (z.B. über Telefon, E-Mail) oder außerhalb der Geschäftsräume von MABATEC (z.B. vor Ort beim Kunden), so hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten.
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Das Widerrufsrecht besteht nicht in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere nicht bei
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Dienstleistungen, wenn MABATEC die Dienstleistung vollständig erbracht hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass MABATEC mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat;
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Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
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dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen der Verbraucher MABATEC ausdrücklich aufgefordert hat, sofern diese Arbeiten nicht über die dringend notwendigen Maßnahmen hinausgehen.
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Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag:
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des Vertragsabschlusses bei Dienstleistungsverträgen (Vermietung, Service, Beratung).
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an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat, bei Kaufverträgen.
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Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher MABATEC (Unterlibitsch 22, 9143 St. Michael ob Bleiburg, info@mabatec.at, +43 664 517 1795) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren; ein entsprechendes Formular ist in Anlage 1 bzw. hier [Anm.: mit Link unterlegen].
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Folgen des Widerrufs: Widerruft der Verbraucher den Vertrag, hat MABATEC alle erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich aus einer anderen Art der Lieferung als der günstigsten Standardlieferung ergeben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist.
Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der Widerrufserklärung, zurückzusenden. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher.
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Dienstleistungen während der Widerrufsfrist: Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass MABATEC mit der Erbringung einer Dienstleistung (z.B. Reparatur, Miete) während der Widerrufsfrist beginnt, so hat er im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wertersatz bei Waren: Der Verbraucher hat einen Wertersatz für einen Wertverlust der Waren zu leisten, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
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Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
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Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden die Preise brutto (inklusive Umsatzsteuer) angegeben.
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Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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MABATEC ist berechtigt, bei Unternehmern angemessene Akontozahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber Unternehmern hinsichtlich fälliger Zahlungen wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
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Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. Der Kunde ist zudem zum Ersatz aller zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.
Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Zusätzlich ist MABATEC berechtigt, eine Pauschalverzugskostenentschädigung von EUR 40,00 zu verlangen; weitergehende Mahn- und Betreibungskosten bleiben hiervon unberührt.
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Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderungen wurden von MABATEC ausdrücklich schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.
Gegenüber Verbrauchern gilt dieses Aufrechnungsverbot nicht für Gegenforderungen des Verbrauchers, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, oder im Fall der Zahlungsunfähigkeit von MABATEC.
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Besondere Bestimmungen für den Verkauf von Baumaschinen
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Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen MABATEC und dem Unternehmerkunden (einschließlich Nebenforderungen, Zinsen und Kosten) bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von MABATEC (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
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Der Unternehmer ist nicht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt.
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Gefahrtragung:
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Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Transporteur oder bei Abholung durch den Kunden auf diesen über.
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Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten über.
Erfolgt die Versendung auf Wunsch des Kunden, trägt dieser – auch bei Versendung an einen Verbraucher – das Risiko einer von ihm veranlassten, vom Standard abweichenden Art der Versendung (z.B. Expresslieferung, besondere Transportmittel).
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Gewährleistung:
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Unternehmer haben die gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und allfällige Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen ab Anlieferung, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen ab Entdeckung, schriftlich zu rügen. Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt, und sämtliche Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit sind ausgeschlossen.
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Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Waren 6 Monate ab Übergabe.
Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Waren zwei Jahre ab Übergabe. Für gebrauchte Waren wird die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt.
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Im Gewährleistungsfall hat bei Verbrauchern primär der Verbraucher die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch. MABATEC kann diesen Wunsch nur verweigern, wenn er unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
Bei liegt die Wahl des Rechtsbehelfs bei MABATEC. Gegenüber Unternehmern hat MABATEC das Recht, einen behaupteten Mangel zunächst zu prüfen. Der Unternehmer hat MABATEC die Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist einzuräumen.
Bei Unternehmern stehen MABATEC die Gewährleistungsbehelfe Verbesserung, Austausch, angemessene Preisminderung oder Wandlung nach eigenem Ermessen zu. Ein Anspruch des Unternehmers auf Wandlung besteht nur bei nicht bloß geringfügigen Mängeln.
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Bei Verbrauchern wird vermutet, dass ein Mangel, der innerhalb eines Jahres nach Übergabe auftritt, bereits bei Übergabe vorhanden war. Diese Vermutung gilt nicht, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist, insbesondere bei Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, eigenmächtiger Änderungen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte.
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Besondere Bestimmungen für die Vermietung
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Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung des Mietgegenstands und endet mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand vollständig, gereinigt und in betriebsbereitem Zustand am vereinbarten Rückgabeort einlangt.
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Gibt der Kunde den Mietgegenstand nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht rechtzeitig zurück, ist MABATEC berechtigt, für jeden begonnenen Tag der verspäteten Rückgabe ein Entgelt in Höhe des vereinbarten Tagesmietzinses zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt MABATEC vorbehalten.
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Der Kunde ist verpflichtet, die gemietete Baumaschine sorgfältig zu behandeln, vor Überbeanspruchung zu schützen und nur durch qualifiziertes Personal bedienen zu lassen.
Der Kunde hat die vom Hersteller und von MABATEC vorgegebenen Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitsanweisungen strikt einzuhalten. Er hat für ordnungsgemäße Wartung, Schmierung und Pflege des Mietgegenstands während der Mietdauer auf eigene Kosten zu sorgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von MABATEC und ausschließlich durch MABATEC oder von MABATEC autorisierte Werkstätten durchgeführt werden. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmungen, haftet er für daraus resultierende Schäden und Mehrkosten.
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Der Kunde haftet gegenüber MABATEC für sämtliche während der Mietdauer eintretenden Schäden am Mietgegenstand, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, sowie für Verlust, Untergang oder Diebstahl, unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorhanden war.
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Die Verrechnung der Miete erfolgt am Ende der Mietdauer bzw. am Ende des Monats bei langfristigen Mietverträgen.
Mangels abweichender Vereinbarung wird die Miete als Tagesmiete berechnet. Angefangene Tage werden als volle Tage verrechnet. Verbrauchte Betriebsstoffe, Verschleißteile und Transportkosten werden gesondert zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung gestellt.
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Eine Weitergabe oder Untervermietung des Mietgegenstands an Dritte ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von MABATEC unzulässig.
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Besondere Bestimmungen für Service- und Reparaturleistungen
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Für die im Rahmen von Service- und Reparaturleistungen erbrachten Arbeiten und eingebauten Teile gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
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Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Service- und Reparaturleistungen sowie für eingebaute Teile 6 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf die von MABATEC erbrachten Leistungen und die von MABATEC gelieferten bzw. eingebauten Teile. Für vom Kunden beigestellte Teile oder Materialien übernimmt MABATEC keine Gewährleistung.
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MABATEC hat den Kunden zu warnen, wenn das vom Kunden beigestellte Material oder dessen Anweisungen offenbar untauglich sind.
Kommt der Kunde trotz entsprechender Warnung von MABATEC auf der Ausführung seiner Anweisungen oder der Verwendung des beigestellten Materials überein, haftet MABATEC nicht für daraus resultierende Mängel oder Schäden; eine Gewährleistung ist insoweit ausgeschlossen.
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Besondere Bestimmungen für Beratungsleistungen
Beratungsleistungen von MABATEC erfolgen ausschließlich als unverbindliche Hilfestellung und ersetzen nicht die Eigenverantwortung des Kunden bei der Auswahl und Verwendung von Produkten oder Dienstleistungen.
Eine Haftung von MABATEC für die Eignung der Beratung für einen bestimmten Zweck sowie für konkrete wirtschaftliche Erfolge ist ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
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Haftungsbeschränkungen
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Gegenüber Unternehmern haftet MABATEC für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
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Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden aus der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten beschränkt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
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In jedem Fall unberührt bleibt die Haftung von MABATEC für Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen (z.B. Produkthaftungsgesetz).
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden, Datenverluste, reine Vermögensschäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
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Es wird ausdrücklich festgehalten, dass MABATEC nicht für Schäden haftet, die aus Fehlern in der Bedienung des Gerätes oder Ähnlichem durch den Kunden selbst diesem oder Dritten entstehen.
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Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen und Rechten des Kunden gegen MABATEC, insbesondere aus Gewährleistung, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MABATEC unzulässig.
Gegenüber Unternehmern ist die Abtretung von Geldforderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MABATEC unzulässig. § 1396a ABGB bleibt unberührt.
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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Anwendbares Recht | Gerichtsstand
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Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
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Gerichtsstand:
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Für Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern wird das für 9143 St. Michael ob Bleiburg sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart; MABARTEC ist darüber hinaus auch berechtigt, ihn an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
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Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäftigung hat.
Widerrufsformular
Anlage 1
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An:
MABATEC Baumaschinenhandel GmbH
Unterlibitsch 22
9143 St. Michael ob Bleiburg
Österreich
E-Mail: info@mabatec.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Genaue Bezeichnung der Ware(n) oder Dienstleistung(en):
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Bestellt am (*):________ / erhalten am (*): ________
Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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____________________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s):
____________________________________________________________________
Datum: ________
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
